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Elternrat

SchulelternratKlasse
Frau Karacan, Frau KorkmazE1
Frau Balsak, Frau MomperE2
Frau Hundelt, Frau StähleE3
Frau Girvan, Frau RiemannE4
Frau Nabo, Herr HermannsE5
Frau Topal, Frau FarwigE6
Frau Balceris, Frau Rolfsen3a
Frau Brenig, Frau Riemann3b
Frau Lammers, Frau Kalinski3c
Frau Korkmaz, Frau Gahler4a
Frau Hachmann-Mews, Frau Kisi4b
Frau Erhardt, Frau Karls4c

 

Der Schulelternrat (SER) setzt sich aus allen KlassenelternvertreterInnen an der Schule zusammen. Er konstituiert sich alle zwei Jahre neu, dies hat innerhalb zweier Monate nach Ende der Sommerferien stattzufinden.

 

Der aktuelle Schulelternrat für unserer Schule hat sich im September 2025 konstituiert. Vorsitzender ist Frau Gahler , stellvertretende Vorsitzende ist Frau Kalinski. Kontakt:

Was sind die Aufgaben des Schulelternrates?

  • Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden.

  • Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden.

  • Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu von sich aus, ohne Aufforderung, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

  • Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird. Zustimmungsrechte gibt es z.B. nur bei den Modalitäten der Lernmittelausleihe (Prozentsatz, Ausnahmen und Paketausleihe), der Staffelung der Unterrichtszeiten, Schulfahrten und bei Abweichungen vom Zeugniserlass.

  • Aus der Mitgliedern des Schulelternrates werden die ElternvertreterInnen für die Gesamtkonferenz und Fachkonferenzen gewählt (s. Gremien)

  • Weitere Details siehe §§ 90 und 96 NSchG

Wann trifft sich der Schulelternrat?

  • Der Schulelternrat tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr, es können auch ein bis zwei Sitzungen mehr sein.

  • In seiner konstituierenden Sitzung wählt der SER aus seiner Mitte den Vorstand (Vorsitzender, 2 stellvertretende Vorsitzende)

  • Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie

Was macht der Vorsitzende & seine Stellvertreter?

  • Er führt die Beschlüsse des Schulelternrates aus

  • führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften

  • er vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde.

 

Ein Vorsitzender des Schulelternrates vertritt also nicht mehr nur die Eltern seiner Klasse, sondern die Eltern der gesamten Schule.

Der Inhalt dieser Seite ist zum großen Teil ein Auszug aus dem Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen.